In der Schweiz ist die EKAS (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) die eigentliche Zentralstelle für Arbeitssicherheit. Sie sorgt für die einheitliche Anwendung der Sicherheitsvorschriften in den Betrieben, die Abstimmung der Aufgabenbereiche der Aufsichtsorgane und den zweckmässigen Einsatz der vorhandenen Mittel. Dazu ist die EKAS mit entsprechenden Kompetenzen ausgerüstet. Die Wegleitung der EKAS erläutert die Vorschriften zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten und dient Schweizer als Grundlage für die Massnahmenplanung.
Die Ernst Schweizer AG richtet sich ganz nach diesen Richtlinien und hat 2004 in den Bereichen Kontaktpersonen für Sicherheit (KOPAS) eingeführt. Diese wurden durch Leiter Sicherheit weitergebildet. Regelmässige Risikobeurteilungen der Arbeitsplätze unterstützen die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitssicherheit.